TTIP - Das geplante Freihandelsabkommen zwischen Nordamerika und Deutschland

Donnerstag, 24. April 2014 19:48



TTIP:  Das geplante Freihandelsabkommen zwischen Nordamerika und Europa


TTIP ist die Abkürzung für englisch „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (= Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, auch THIP genannt). Es ist die Bezeichnung für ein Freihandelsabkommen, das zurzeit zwischen den Staaten Europas und Nordamerikas verhandelt wird. Neben den USA und den Ländern der EU sind außerdem beteiligt: Kanada und Mexiko sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und die EU-Beitrittskandidaten Island, Mazedonien und die Türkei. Von dem Handelsabkommen wären 850 Millionen Menschen betroffen und es würde eine Wirtschaftskraft von 45% des Weltsozialprodukts umfassen.


Zurzeit haben die USA und Europa ihre Handelsräume voneinander abgeschottet, dies soll das transatlantische Handelsabkommen ändern. Seit Mitte des Jahres 2013 werden hierzu nichtöffentliche Verhandlungen zwischen dem US-amerikanischen Handelsministerium und der Handelsabteilung der EU-Kommission geführt. 


Befürwortet wird TTIP u.a. von multinational tätigen Konzernen der Automobil-, Chemie- und Agrarindustrie, die mit dem Abkommen volkswirtschaftliche Gewinne in einer Größenordnung von 120 Milliarden erwirtschaften wollen. Mithilfe des Freihandelsabkommens sollen jedoch nicht nur die Einfuhrzölle entfallen, sondern auch ein einheitlicher Markt geregelt werden mit gemeinsamen Standards, Kontrollen und Zulassungen. Da sich die Regelungen an den niedrigsten Standards orientieren könnten, bestehen von europäischer Seite Bedenken hinsichtlich des Einhaltens von Arbeitsschutz-, Lohn- und Qualitätsstandards sowie der Erfüllung von Umweltschutzvorschriften.


Für die europäischen Autohersteller wäre das TTIP dagegen wirtschaftlich äußerst Gewinn bringend. Die Einfuhr europäischer Kleinlaster in die USA wird zum Beispiel derzeit mit einem Zoll von 25% belegt, der dann entfallen würde.


Von den USA wird jedoch auch ein Investorenschutz im Rahmen des TTIP gewünscht. Dies ist einer der größten Streitpunkte bei den derzeitigen Verhandlungen, denn er würde es amerikanischen Unternehmen ermöglichen, gerichtlich gegen einen Gaststaat vorzugehen, der den Import einer bestimmten Handelsware oder eine geplante Investition verwehrt. In europäischen Staaten ist beispielsweise Fracking zur Gewinnung von Gas aus Schiefergestein nicht zulässig, auch das Klonen zur Fleischproduktion ist nicht erlaubt – dies könnte jedoch dann in europäischen Staaten mithilfe des TTIP juristisch erzwungen und einklagbare Entschädigungen zu einem unberechenbaren Risiko für die europäischen Steuerzahler werden.


Dementsprechend beurteilen u.a. die Verbände des Verbraucherschutzes das geplante Freihandelsabkommen auf beiden Seiten kritisch: So lehnt zum Beispiel der Verbraucherschutz in den USA die Einfuhr von Rindfleisch aus der EU seit dem Auftreten von BSE ab. Im Gegenzug möchten die Europäer weder „Chlorhühnchen“ – in den USA wird Hühnchenfleisch zur Desinfektion in ein Chlorbad getaucht – noch Hormon- oder Klonfleisch importieren. Auch der Import von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in vielen EU-Staaten umstritten.

In Europa müsste ein gemeinsames Abkommen nicht nur von allen 28 EU-Mitgliedsländern im Rat, sondern auch im EU-Parlament beschlossen werden. Ob es so weit kommen wird, ist zurzeit allerdings noch fraglich.