Leichtes Deutsch - Deutsch light ?

Mittwoch, 27. August 2014 19:46



„Deutsch light“ – mit diesem Begriff assoziieren sich auf den ersten Blick diverse Lightprodukte, die weniger Kalorien, Alkohol oder Gewicht haben. „Leichte Sprache“ meint jedoch etwas Anderes: Eine Übersetzung unserer häufig schwer verständlichen deutschen Sprache in einfach zu verstehende Wörter und Sätze. 


Diese vereinfachte Variante des Deutschen soll es ermöglichen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder einer Leseschwäche sowie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger mehr Texte selbst lesen und verstehen und so besser am öffentlichen Leben teilnehmen können. Einige Kommunen, wie die Stadt Köln, übersetzen auf ihren Webseiten die Informationen für ihre Bürger von schwerer in leichte Sprache, erkennbar an dem europäischen Logo für leichte Sprache.  Auch einige Broschüren der Bundesregierung oder Parteiprogramme sind bereits in leichtes Deutsch übertragen.


Die Idee der leichten Sprache für Menschen mit Beeinträchtigungen wurde 1974 von der Organisation „People First“ in den USA formuliert, daraus wurde in den 1990er Jahren „Easy Read“ entwickelt. Diesem Ansatz folgend entstand in Kassel das „Netzwerk leichte Sprache“. Die „Lebenshilfe Bremen e. V.“ gründete 2004 das erste „Büro für leichte Sprache“, heute gibt es bundesweit etwa 80 Einrichtungen dieser Art. In den Büros wird schweres Deutsch in leichtes Deutsch übersetzt – einen wesentlichen Teil der Arbeit leisten Menschen mit Beeinträchtigungen, die die Texte auf ihre Verständlichkeit überprüfen. Mit „Hurraki“ (www.hurraki.de) gibt es mittlerweile auch schon ein „Wörterbuch für leichte Sprache“ im Internet.


Das „Netzwerk für leichte Sprache“ beschreibt auf seinen Internetseiten auch  Regeln für leichtes Deutsch. Besonders wichtig ist es, einfache und beschreibende Wörter zu verwenden (also „erlauben“ anstatt „genehmigen“, „Bus und Bahn“ statt „Öffentlicher Nahverkehr“). Auch Fach- oder Fremdwörter sollen durch bekannte Wörter ersetzt werden, „Workshop“ heißt dann „Arbeits-Gruppe“. Zusammengesetzte Wörter werden grundsätzlich mit Bindestrichen verbunden, um die einzelnen Wortbestandteile zu verdeutlichen:  Aus „Bundesgleichstellungsgesetz“ wird „Bundes-Gleichstellungs-Gesetz“. Außerdem sollen Passiv- und Konjunktivkonstruktionen, Negationen und mehrteilige Sätze vermieden werden. Jeder Satz darf nur eine Aussage enthalten und beginnt jeweils mit einer neuen Zeile. Der Satz „Wenn Sie mir sagen, welche Informationen Sie wünschen, kann ich Ihnen weiterhelfen“ wird beispielsweise so übersetzt:

Ich kann Ihnen helfen.